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   OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03   

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https://dejure.org/2003,14571
OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03 (https://dejure.org/2003,14571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2003 - 5 LB 72/03 (https://dejure.org/2003,14571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 5 LB 72/03 (https://dejure.org/2003,14571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausdrücklicher Antrag auf die Gewährung eines höheren Kindergeldes; Amtshandlung ohne Verwaltungsaktcharakter; Kürzung des Kindergeldes bis auf Sockelbeträge; Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht herzuleitende Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Diesen Antrag lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 13. Juli 2000 mit der Begründung ab, der Gesetzgeber habe in Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 19. November 1999 (BGBl I S. 2198) - BBVAnpG 99 - Nachzahlungen zum Orts- bzw. Familienzuschlag ausschließlich für Kläger der Ausgangsverfahren der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300) sowie für sonstige Kläger und für Widerspruchsführer vorgesehen; der Kläger zähle nicht zu diesem Personenkreis.

    Der vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 21. Januar 2003 zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300) betrifft die Frage, ob die Dienstbezüge des Beamten amtsangemessen sind.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    hiermit beantrage ich gemäß § 44 Sozialgesetzbuch X rückwirkend ab 01.01.1986 ein höheres Kindergeld, da die gesetzliche Regelung laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86) verfassungswidrig war und ist.

    Ausdrücklich hat der Kläger die Zahlung eines höheren Kindergeldes beantragt und zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86 Bezug genommen, nämlich auf den Beschluss vom 29. Mai 1990, nach dem die seit 1983 geltende Vorschrift des § 10 Abs. 2 BKGG, die für Berechtigte mit höherem Einkommen eine Kürzug des Kindergeldes bis auf Sockelbeträge vom zweiten Kinde an vorsieht, für die Zeit bis zum 31. Dezember 1985 mit Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Gleichzeitig bitte ich, die Entscheidung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bzw. bis zur Entscheidung des laufenden Verfahrens 1 BvR 1022/88 auszusetzen, und verweise dabei auf den entsprechenden Erlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 13.08.90.

    Auch der Hinweis des Klägers auf das Verfahren 1 BvR 1022/88 und den Erlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 13. August 1990 betrifft ausschließlich das Kindergeldrecht, nämlich die einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes.

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 - entschieden, dass der nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebene Widerspruch unmittelbar gegen eine Amtshandlung ohne Verwaltungsaktcharakter - hier die Berechnung und Auszahlung der Bezüge - erhoben werden könne.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nur bei besonderen Fallgestaltungen, etwa dann, wenn die Belehrung allgemeiner Verwaltungspraxis entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55; Beschl. v. 06.03.2002 - 2 B 3.02 -, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.09.2001 - 5 LB 1041/01 - zurückgewiesen worden ist) oder wenn der Beamte sich für den Dienstherrn erkennbar in einem Irrtum befindet oder diesen um eine Auskunft bittet (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, BVerwGE 65, 197 (203)).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nur bei besonderen Fallgestaltungen, etwa dann, wenn die Belehrung allgemeiner Verwaltungspraxis entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55; Beschl. v. 06.03.2002 - 2 B 3.02 -, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.09.2001 - 5 LB 1041/01 - zurückgewiesen worden ist) oder wenn der Beamte sich für den Dienstherrn erkennbar in einem Irrtum befindet oder diesen um eine Auskunft bittet (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, BVerwGE 65, 197 (203)).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nur bei besonderen Fallgestaltungen, etwa dann, wenn die Belehrung allgemeiner Verwaltungspraxis entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55; Beschl. v. 06.03.2002 - 2 B 3.02 -, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.09.2001 - 5 LB 1041/01 - zurückgewiesen worden ist) oder wenn der Beamte sich für den Dienstherrn erkennbar in einem Irrtum befindet oder diesen um eine Auskunft bittet (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, BVerwGE 65, 197 (203)).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Dem Dienstherrn obliegt eine aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) herzuleitende Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Vorschriften grundsätzlich nicht, und er ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung aufmerksam zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1980 - 6 C 58.78 -, ZBR 1981, 254; Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 -, ZBR 1993, 182).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
    Dem Dienstherrn obliegt eine aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) herzuleitende Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Vorschriften grundsätzlich nicht, und er ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung aufmerksam zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1980 - 6 C 58.78 -, ZBR 1981, 254; Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 -, ZBR 1993, 182).
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